Kurznachrichten und wichtige Mitteilungen


Aussiedlerzahlen weiter rückläufig.
1998 kamen 103.000 Spätaussiedler nach Deutschland, das sind über 30.000 weniger als 1997 und mehr als 70.000 weniger als 1996, für 1999 rechnet die Bundesregierung mit unter 100.000. Die meisten Spätaussiedler,  101.050,  kamen aus der ehemaligen Sowjetunion, aus Rumänien kamen 1.005 Menschen. Etwa 100.000 Deutsche in den Aussiedlungsgebieten sind im Besitz eines Auf nahmebescheides, sind aber noch nicht ausgereist.

Kontinuität in der Aussiedlerpolitik
Die neue Bundesregierung will in der Aussiedlerpolitik Kontinuität wahren. Das wurde den Vertretern der rumäniendeutschen Landsmannschaften zugesichert, die sich am 2. Feber im Bundesministerium des Innern mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Cornelie Sonntag-Wolgast, derm Aussiedlerbeauftragten der neuen Regierung Jochen Welt (SPD) und zwei leitenden Beamten des Hauses zu einem informellen Gespräch trafen. Grundsätzlich werde es keinen Kurswechsel in der Aussiedlerpolitik geben, man wolle aber einige neue Akzente setzen. Die Integration der Spätaussiedler und deren Akzeptanz durch die einheimische Bevölkerung sollen verbessert werden. Ausreisewillige sollen auch weiterhin aufgenommen werden, sofern sie hinreichende Sprachkenntnisse nachweisen und Familienzusammenführung gewährleistet werden soll. Die Förderung der Dokumentation, Pflege und Fortentwicklung des Kulturerbes der Deutschen aus Ost- und Südosteuropa sowohl hier wie in den Herkunftsgebieten bleibe ein Anliegen auch der neuen Regierung. Diese Aufgabe wird jedoch nicht mehr vom BMI, sondern vom Ressort des Staatsministers für Kultur Michael Naumann wahrgenommen. Hinsichtlich der Nachbesserungswünsche in puncto Fremdrentenkürzung verwies man auf die große Rentenreform, die gemäß der Koalitionsvereinbarung im Oktober dieses Jahres auf den Weg gebracht werden soll.
Am Tag darauf hatte Jochen Welt im Gebäude der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung zu einer Pressekonferenz über ,,Perspektiven der neuen Aussiedlerpolitik” geladen. Man wolle Integrationspolitik nicht als ,,Krisenverwaltung” betreiben, hieß es, ein ,,konzeptioneller Neuanfang” sei gefragt. Die Eingliederung dürfte nicht nur den Sozialorganisationen überlassen bleiben, sie müsse in ,,Netzwerken” zu einer Arbeit ,,aller gesellschaftlichen Gruppen” werden. Was die Hilfen in den Herkunftsländern angeht, stelle sich zugespitzt die Frage: ,,Sinnvolle Zukunftsinvestitionen oder Faß ohne Boden?” Welt äußerte Zweifel an der Wirksamkeit umfangreicher Investitionen in den Herkunftsländern, sie sollten durch kleinere ,,realistische Hilfen zur Selbsthilfe” abgelöst werden, die möglichst viele Menschen erreichen und als echte ,,Bleibehilfen" wirken könnten.

Doppelte Staatsangehörigkeit
In den öffentlichen Diskussionen zum Thema doppelte Staatsangehörigkeit wiesen deren Befürworter gelegentlich darauf hin, daß nicht nur viele Ausländer, sondern vor allem auch Aussiedler Doppelstaatler sind. Die Zahl von zwei Millionen Aussiedlern wurde in diesem Zusammenhang genannt. Auf Anfrage des CSU-Abgeordneten Hartmut Koschyk mußte die Regierung einräumen, daß diese Zahl nicht stimmt. Das Statistische Bundesamt hat für 1997 insgesamt 544.000 deutsche Staatsangehörige ermittelt, die einen zweiten Paß besitzen. Darunter sind 43.000 aus Rumänien, wobei es sich hier nicht nur um Aussiedler handelt.
Grundsätzlich sieht das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht keine doppelte Staatsangehörigkeit vor. Daß es sie dennoch gibt, zeigt wieder einmal, wie schwierig es ist, die turbulente Realität des Lebens gesetzlich zu regeln. Jene unserer Landsleute, die nach Kriegsende als ehemalige Soldaten der deutschen Armee oder als Flüchtlinge nach Deutschland oder Österreich kamen und sich dort in den Nachkriegsjahren ein neues Leben aufbauten, waren nach Erlangung der Staatsbürgerschaft ihrer neuen Heimat eigentlich Doppelstaatler, denn aus der rumänischen Staatsangehörigkeit wurden sie offiziell nicht entlassen. Wer später besuchsweise nach Deutschland kam, sich entschloß hier zu bleiben, als Aussiedler anerkannt und deutscher Staatsbürger wurde, hat in der Regel über die rumänische Botschaft die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft beantragt, was ihm gegen Zahlung eines bestimmten Betrages auch gewährt wurde. Ohne diese Entlassung hatte seine Familie kaum Aussicht auf Ausreise und der illegal Ausgesiedelte wagte es gewöhnlich nicht, besuchsweise nach Rumänien zu reisen. Die legale Aussiedlung war zeitweise automatisch mit der Aberkennung der rumänischen Staatsangehörigkeit verbunden, das heißt, man bekam für die Ausreise von den rumänischen Behörden einen Paß als Staatenloser. Später, als die Aussiedlung zu einem Geschäft für die rumänische Seite wurde, mußte der Aussiedlungswillige als rumänischer Staatsbürger ausreisen, wurde jedoch in der Regel über die rumänische Botschaft auf Antrag und gegen einige hundert DM pro Person aus der rumänischen Staatsangehörigkeit entlassen. Dann kam die Wende und damit der große Aussiedlerstrom Anfang der neunziger Jahre. Wer als Aussiedler anerkannt wurde, bekam die deutsche Staatsangehörigkeit, ohne auf die rumänische verzichten zu müssen. Und so gibt es unter den Spätaussiedlern Doppelstaatler, denn zum einen muß für die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit immer noch bezahlt werden, zum anderen braucht man als Besitzer eines rumänischen Passes kein Visum bei der Einreise nach Rumänien, ein Vorteil gegenüber jenen, die keinen rumänischen Paß mehr besitzen. Hinzu kommt, daß enteignetes Vermögen nur an rumänische Staatsangehörige erstattet wird, wie es für sie auch wesentlich einfacher ist, in Rumänien Besitz zu erwerben und unternehmerisch tätig zu werden. Das hat sogar dazu geführt, daß in Einzelfällen die rumänische Staatsangehörigkeit wieder erworben wurde, ohne daß dies der deutschen Staatsangehörigkeit, die man besitzt, schadet.


Was Hans Huniar, Eingliederungsreferent der Landsmannschaft der Banater Schwaben, dazu schreibt, dürfte auch unsere Leser interessieren. Mit freundlicher Genehmigung des Autors veröffentlichen wir Auszüge aus seinem Beitrag:
Grundsätzlich kann ein Doppelstaatler von jedem der zwei Staaten als sein Staatsangehöriger in Anspruch genommen werden. Die Staatsangehörigkeit des Staates, in dem der Doppelstaatler seinen Aufenthalt genommen hat, geht der anderen Staatsangehörigkeit vor, solange die Person sich dort aufhält.
Wenn sich nun z.B. eine Person mit rumänischer und deutscher Staatsangehörigkeit in Rumänien, auch nur zu Besuch, aufhält und z.B. an einem strittigen Verkehrsunfall beteiligt ist, kann die deutsche Botschaft in Rumänien nur insofern Schutz gewähren, als sie nicht vom rumänischen Staat in Anspruch genommen wird. In solch einem Fall geht das rumänische Recht vor.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit bereits bei der Aufnahme in Deutschland oder durch Einbürgerung erworben hat, verliert diese durch Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet nicht. Er verliert sie aber, wenn er dort die frühere Staatsangehörigkeit auf Antrag erwirbt.
Seine Eigenschaft als Deutscher ohne Staatsangehörigkeit (nur nach Art. 116 (1) Grundgesetz) verliert er, wenn er freiwillig und dauerhaft in das Aussiedlungsgebiet, in unserem Fall nach Rumänien, zurückkehrt und durch den Verlust der Deutsch-eigenschaft nicht staatenlos wird.
Dazu folgende Anmerkung: Bei Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet, freiwillig und dauerhaft, wird der Rententeil, der sich aus Zeiten nach dem Fremdrentengesetz ergibt, nicht gezahlt.
Wer durch die Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet die Eigenschaft als Deutscher oder die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren hat, kann jederzeit wieder nach Deutschland einreisen. Wer aber durch die Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet die Eigenschaft als Deutscher oder die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, ist künftig nach deutschem Recht Ausländer. Dies bedeutet, daß eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland nur nach den Vorschriften des geltenden Ausländerrechts erteilt werden kann. Es besteht demnach kein Anspruch mehr auf Erteilung eines neuen Aufnahmebescheides nach dem Vertriebenengesetz. Hilfen für Eingliederung, wie sie Spätaussiedlern zustehen, z.B. Rente für Beitragszeiten in Rumänien, werden nicht gewährt.
Die Informationen für Aussiedler wurden zusammengestellt nach Beiträgen der ,,Banater Post” und der ,,Siebenbürgischen Zeitung”


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